Findet eine Kulturveranstaltung wegen des Veranstaltungsverbots aufgrund des Coronavirus nicht statt, erhalten die Kulturschaffenden kein Geld. Die Veranstalter können als Absagegrund «Höhere Gewalt» geltend machen und sind somit keine Entlöhnung schuldig.
«Das sind für uns substanzielle Lohnausfälle, welche zum Teil existenzbedrohend sind», sagt Manuel Kühne. Er ist freiberuflicher Regisseur, Schauspieler und Co-Präsident von t. Zentralschweiz, dem Berufsverband der Theaterschaffenden Zentralschweiz, gegenüber SRF News. In der Kulturbranche seien die finanziellen Polster dünn. Und bei einer Absage einfach bei einem anderen Projekt mitmachen, sei unrealistisch. «Grosse Projekte werden oft über mehrere Jahre geplant», sagt Manuel Kühne.
Künstler vor finanzieller Notlage bewahren
Ob Kulturschaffende Anrecht auf Arbeitslosengeld haben, sei nicht geklärt. Theoretisch seien sie ja nicht arbeitslos, die Engagements stünden wegen des Coronavirus aber auf Messers Schneide, sagt Kühne.
«Wir müssen die Kunst- und Kulturschaffenden aber auch nahe Berufe im Veranstaltungsbereich vor einer finanziellen Notlage bewahren», heisst es in einem entsprechenden Vorstoss der SP. Dieser wurde im Kantonsrat und auch im Luzerner Stadtparlament eingereicht.