Die Kirche verteidigt das Leben als Teil der Schöpfung. Aber immer mehr Leute wollen den Zeitpunkt ihres Ablebens selbst bestimmen und nehmen dafür auch Sterbehilfe in Anspruch.
Immer mehr sind auch die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn herausgefordert, theologische und seelsorgerische Antworten auf dieses gesellschaftliche Phänomen zu finden. «Der Anstoss kam von Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie fragen uns, wie sie sich verhalten sollen», sagt Synodalratspräsident Andreas Zeller.
Ein Pfarrer zusammen mit Exit in einem Sterbezimmer, das war bis vor kurzem eigentlich nicht denkbar.
Nun hat sich die Kirche nach jahrelanger Vorarbeit auf einen Leitfaden festgelegt, der vorab dem eigenen pfarramtlichen Personal aus der Ratlosigkeit helfen soll. Es ist nach der Waadt die zweite grosse Landeskirche, die Position bezieht. Und zwar wie folgt:
- Der «assistierte Suizid» ist für die Kirche immer ein Grenzfall. Aber einem Kirchenmitglied deshalb die Seelsorge zu verweigern, geht auch nicht. Denn Seelsorge sei nicht Zustimmung zum Handeln der Menschen.
- Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen deshalb Sterbewillige bis in den Tod begleiten – sofern die Seelsorgerinnen und Seelsorger dies mit ihrem Gewissen und ihrer theologischen Haltung vereinbaren können.
- Der Synodalrat schickt auch ein Signal Richtung Kirchenmitglieder, die sich für den begleiteten Freitod entschieden haben und von der Kirche eigentlich keinen Beistand mehr erwarten: Es gäbe mit Palliative Care oder Sterbefasten einen Weg ins Jenseits ohne Hilfe von aussen.
Für Pascal Mösli, bei der reformierten Berner Landeskirche verantwortlich für Spezialseelsorge und Palliative Care, ist diese Klärung für den Alltag sehr nützlich. Der Begriff «Solidarität bis zum Ende» sei wunderbar.