Die Abschaffung der Aargauer Schulpflege war eigentlich zu erwarten, weil das Aargauer Parlament mit 80 Prozent Ja-Stimmen deutlich dafür war. Trotzdem war die Abstimmung noch nicht entschieden: Podien zum Thema waren mehrheitlich von Anhängern der Schulpflege organisiert; die Gegner der Vorlage waren sehr viel aktiver als die Befürworter.
Das deutliche Ja zur Abschaffung der Schulpflege und zur Änderung des Schulgesetzes könnte also durchaus auch als kleine Überraschung bezeichnet werden.
Streitigkeiten und Reibereien
Vor 15 Jahren wurden im Aargau Schulleitungen eingeführt. Eine Folge: Mehr Konfliktpotenzial, zum Teil offene Streitereien zwischen Schulleiterinnen und Schulleitern, Gemeinderat und Mitgliedern der Schulpflege. Manchmal war auch einfach unklar, wer für welche Entscheide zuständig ist.
Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule zuständig, muss aber die notwendigen Gelder dafür beim Gemeinderat beantragen. Wurden Gelder nicht bewilligt, kam es zu Spannungen zwischen den beiden Behörden. Die Reibereien zwischen den drei Führungsorganen führten immer wieder dazu, dass Mitglieder von Schulpflegen zurücktraten oder dass Schulleiter kündigten. Diese Konflikte sind vor allem den älteren Stimmberechtigten präsent. Sie legten wohl deshalb ein Ja zur Abschaffung in die Urne.
Die jüngeren Stimmberechtigten hingegen wissen einfach kaum noch, was die Schulpflege ist. Im Alltag hat man als Schülerin, Schüler, Vater oder Mutter wenig mit ihr zu tun. Die Schulpflege arbeitet vor allem strategisch, im Hintergrund. Addiert man die fehlende Sichtbarkeit der Behörde mit den bekannten Konflikten, kann man das Ja zur Abschaffung der Schulpflege gut erklären. Warum etwas bewahren, dessen Präsenz und Aufgabe für Ausstehende unklar ist?
Guter Übergang ist wichtig
Die aktuellen Schulpflege-Mitglieder sind noch bis 2022 ins Amt gewählt. Sie müssen ihre Aufgaben den Gemeinderäten übergeben. Es gibt bereits Schulpflegen mit Vakanzen. Bis 2022 ist mit weiteren Abgängen zu rechnen.
Die Gemeinden stehen nun also in der Pflicht, sich so zu organisieren, dass der Übergang vom Schulpflege-Zeitalter in die neue Ära ohne Schulpflege gelingt. Zu klären ist, wer im Gemeinderat in Zukunft für die Schule zuständig ist. Die Gemeinden müssen auch entscheiden, ob sie eine Schulkommission schaffen wollen mit beratender Funktion. Und vor allem muss zwischen den Gemeinderäten und den Schulleitungen ausgehandelt werden, welche Kompetenzen der Gemeinderat an die Schulleitungen delegieren kann oder will.