Sprache ist wichtig für die Integration und vor allem zentral für einen erfolgreichen Schulabschluss. Vor zwei Jahren wollte die Thurgauer Politik mit der Änderung des Schulgesetzes zusätzlichen Druck aufsetzen, damit fremdsprachige Kinder schneller Deutsch lernen, wie der Generalsekretär des Thurgauer Departements für Erziehung und Kultur erklärt.
Eltern sollten für Kurse bezahlen
Die Bestimmung hätte ausländischen oder fremdsprachigen Eltern laut Generalsekretär Paul Roth einen Anreiz geben sollen, sich von Anfang darum zu bemühen, dass ihre Kinder Deutsch lernen. Mithelfen sollte ein gewisser finanzieller Druck.
Das Thurgauer Volksschulgesetz sieht vor, dass die Schulgemeinden von Eltern Geld verlangen dürfen, wenn deren Kinder zusätzlichen Deutschunterricht benötigen. Auch für obligatorische Klassenverlegungen, schulische Exkursionen und Lager hätten sie Beiträge erheben dürfen.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Doch dieser Bestimmung hat das Bundesgericht jetzt einen Riegel geschoben. Das Thurgauer Volksschulgesetz verstosse gegen die Bundesverfassung, halten die Richter fest. Sie garantiere einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht, und dazu gehöre auch zusätzlicher Sprachunterricht, wenn er bei gewissen Kindern nötig sei.
Die Richter betonen, es gehe schliesslich darum, dass alle Kinder und Jugendlichen dieselben Chancen hätten. Das sei ein ganz zentraler Punkt in der Verfassung.
Signal für andere Kantone
Das Urteil habe eine schweizweite Bedeutung, sagt der Kreuzlinger Lehrer Valentin Huber, der als Privatperson gegen das Thurgauer Schulgesetz geklagt hatte. «Ich hoffe, dass es für alle weiteren öffentlichen Grundschulen der Schweiz eine Signalwirkung hat. Denn in einigen Kantonen sind bereits ähnliche Gesetze geplant.»
Für die Integration fremdsprachiger Kinder gebe es bessere Wege, als die Eltern finanziell zu bestrafen, stellt Huber fest. Er nennt etwa eine kostenlose Frühförderung für Kinder, wie es sie bereits in Bern oder Basel gebe.