Ludwig A. Minielli brauchte vor dem Bezirksgericht Uster harte Worte für die Staatsanwaltschaft: Die Anklage gegen ihn sei haltlos und absurd; nur konstruiert, um Dignitas durchleuchten zu können. Er habe sich nicht bereichert, deshalb habe die Staatsanwaltschaft dafür auch keine Beweise gefunden.
Auch die Kostenschätzung der Staatsanwaltschaft bezeichnete der 85-jährige Dignitas-Gründer vor Gericht als «komplett daneben». Eine Freitodbegleitung koste viel mehr als der Staatsanwalt annehme. «Wer das berechnet hat, hat keine Ahnung von dieser Tätigkeit.»
In zwei Monaten verjährt
Sein Verteidiger hatte zuvor vergeblich beantragt, den Prozess zu unterbrechen und teilweise einzustellen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der Staatsanwalt bezeichnete diesen Antrag als «juristische Nebelpetarde erster Güte». Es gehe dem Angeklagten nur darum, in einem der Fälle die Verjährung zu erreichen, die in zwei Monaten eintreten würde.
In diesem Fall geht es um eine 80-jährige Deutsche, die von Dignitas im Jahr 2003 in den Tod begleitet wurde. Von ihr erhielt Dignitas eine Spende in der Höhe von über 100'000 Franken, zusätzlich zu den Kosten für die Suizidbegleitung. Der zweite eingeklagten Fall betrifft ebenfalls zwei deutsche Frauen. Sie bezahlten für die Dienste von Dignitas je 10'000 Franken.
Die Not der Menschen ausgenützt?
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sind diese Beträge zu hoch. Sie wirft Minelli vor, das sei strafbare Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen gewesen. Deshalb verlangt sie eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 65'000 Franken und einer Busse von 7'500 Franken.
Der Prozess ist noch im Gang. Dass das Gericht schon zu einem Urteil kommt, ist unwahrscheinlich.