Das Prinzip der elektronischen Stimmabgabe sorgt nach anfänglicher Euphorie je länger je mehr für Skepsis. Am Donnerstag hat der Bundesrat beschlossen, das E-Voting vorerst nicht als ordentlichen Stimmkanal zuzulassen. Und gleichentags beauftragte auch der Basler Grosse Rat die Regierung, eine Ausweitung dieses Systems auf alle Stimmberechtigten kritisch zu hinterfragen.
Der Basler Grosse Rat möchte eine Ausweitung des E-Votings für alle Stimmberechtigten - Auslandschweizer und Menschen mit Behinderungen dürfen schon heute elektronisch abstimmen - aber nicht grundsätzlich unterbinden. Er überwies eine Motion, die eine Notbremse verlangte, daher in Form eines unverbindlichen Anzugs. Die Rede in der Debatte war daher auch von einer «Denkpause» anstelle eines «Vollstopps».
Damit geht das Kantonsparlament weniger weit, wie Vertreter des Grünen Bündnisses dies gerne gehabt hätten. Diese hatte in einer Motion verlangt, das Projekt einer Ausdehnung des E-Votings auf Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt überhaupt nicht mehr weiterzuverfolgen.
Gegen grundsätzliches Verbot
Regierungsrat Hans-Peter Wessels plädierte in Vertretung von Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann dafür, nicht etwas zu verbieten, das es noch gar nicht gibt. Das E-Voting im Kanton befinde sich erst im Versuchsbetrieb - und bei Auslandschweizern habe es in bislang 37 Urnengängen störungsfrei funktioniert.
Der Kanton nehme die Probleme ernst, die sich bei verschiedenen Systemen herauskristallisiert hätten, sagte Wessels. Aber man habe Vertrauen in die Verantwortlichen, die bei der Umsetzung Sicherheit vor Tempo setzten. Die Regierung befürworte eine kritische Diskussion, sei aber gegen ein grundsätzliches Verbot. Wessels bat den Rat deshalb, den Vorstoss in Form eines unverbindlicheren Anzugs zu überweisen. Diesem Wunsch kam das Parlament schliesslich nach, mit 48 gegen 33 Stimmen.