- Der Ständerat sagt grundsätzlich Ja zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
- Er hat mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Vorlage nicht an die Kommission zurückzuweisen und die «Ehe für alle» auf Gesetzesstufe zu regeln.
- Das Gesetz geht jetzt zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
Dass der Ständerat die Vorlage heute beraten würde, stand nicht von Anfang an fest. Denn eine Minderheit hätte zunächst den Ehebegriff in der Verfassung ändern wollen. Der Rat diskutierte die Frage ausführlich. Gegner und Befürworter führten vor allem juristische Argumente ins Feld.
Die Verfassungsbestimmung meine die Ehe zwischen Mann und Frau und müsse deshalb angepasst werden, fanden Vertreterinnen und Vertreter von SVP und CVP. Auf gleichgeschlechtliche Paare sei die Ehe nicht ohne weiteres anwendbar. «Dass der Gesetzgeber und nicht ein Gericht die Verfassung auslegt, ritzt an der Gewaltentrennung», sagte Stefan Engler (CVP/GR) für die Rechtskommission.
Wichtige Fragen in die Verfassung
Wichtige Fragen würden in der Schweiz in der Verfassung geregelt, fand auch Heidi Z'graggen (CVP/UR). Das gelte auch für die Ehe für alle. «Mein subjektiver Wunsch nach schneller Öffnung hat deshalb zurückzustehen.»
Der fragliche Artikel 14 in der Bundesverfassung lautet: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» – «Was wollen Sie neu in die Verfassung schreiben?» wandte sich Lisa Mazzone (Grüne/GE) an die Minderheit. Der Begriff der Ehe habe sich im Wandel der Zeit geändert, und auf Gesetzesstufe habe es immer wieder Änderungen gegeben, auch tiefgreifende, fanden mehrere Ratsmitglieder.
Auch Daniel Jositsch (SP/ZH) war der Meinung, dass die aktuelle Verfassung für das vorliegende Gesetz genüge. «Wir haben ja vor wenigen Monaten den Rassendiskriminierungsartikel so ergänzt, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf.»
Im Sinne der Gleichberechtigung stehe das Eherecht allen zu, fand auch Matthias Michel (FDP/ZG). Der Rückweisungsantrag scheiterte schliesslich nur knapp mit 22 zu 20 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.
Differenzen bei Samenspende
Bereinigt ist die Vorlage allerdings noch nicht. Denn der Ständerat ist zwar einverstanden damit, dass lesbische Paare Zugang zur Samenspende haben sollen. Einen Antrag von Benedikt Würth (CVP/SG), diese Frage auf später zu vertagen und erst rechtliche Klärungen dazu vorzunehmen, lehnte er mit 20 zu 15 Stimmen ab.
Der Ständerat wählte aber für die Samenspende für Frauenpaare eine differenziertere Formulierung als der Nationalrat. Er will die Vorgaben im Fortpflanzungsmedizin-Gesetz aufnehmen, aber auch dem Recht des Kindes Rechnung tragen, seine Abstammung zu kennen.
Dass die Ehefrau als Mutter des Kindes eingetragen wird, soll nach dem Willen des Ständerats nur bei der Samenspende der Fall sein. Die Ehefrau der Mutter des Kindes soll nach einer Samenspende an ihre Partnerin ausserdem die Mutterschaft nicht anfechten können.
Heirat heute nicht möglich
Heute können gleichgeschlechtliche Paare zwar in vielen europäischen Ländern heiraten, aber nicht in der Schweiz. Gleichgeschlechtliche Paare haben hierzulande lediglich die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Den Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare. Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe.
Das Geschäft geht jetzt zurück an den Nationalrat.