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Zugang zu Samenspenden Bundesrat will «Ehe für alle» umsetzen – aber Heikles ausklammern

  • Die «Ehe für alle» soll möglichst bald umgesetzt werden können – das will der Bundesrat.
  • Er unterstützt dabei den Vorschlag, den die Rechtskommission des Nationalrates ausgearbeitet hat.
  • Demnach sollen kontroverse Forderungen aber aus der Vorlage ausgeklammert werden, damit der Vorschlag bessere Chancen hat – wie der Zugang zu Samenspenden.

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Aus dem Archiv: Kommission gegen Samenspende für lesbische Paare
Aus Tagesschau vom 30.08.2019.
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Ob gleichgeschlechtliche Paare Zugang zu Fortpflanzungsmedizin bekommen sollen, hatte die Kommission in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, danach aber mit knappem Mehr entschieden, darauf zu verzichten.

Die Vorlage sei sonst nicht mehrheitsfähig, hatte sie argumentiert. Der Bundesrat schliesst sich dem an. «Heikle politische Fragen» wie die Regelung der Hinterlassenenrente oder eben der Zugang zur Samenspende könnten die Öffnung der Ehe gefährden und das Inkrafttreten um Jahre verzögern, schrieb er.

Lesbische Mütter
Legende: Für lesbische Paare soll es vorerst weiterhin nicht möglich sein, eine Samenspende zu erhalten. Keystone

Bundesrat will rasche Umsetzung

Denn der Bundesrat ist dafür, dass homosexuelle Paare möglichst rasch ebenso heiraten dürfen wie heterosexuelle Paare. «Die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren soll beseitigt und die Ehe für alle Paare geöffnet werden», schreibt der Bundesrat in seiner am veröffentlichten Stellungnahme.

Bundesrat prüft neue Art von Bündnis für Paare

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Weder Ehe noch eingetragene Partnerschaft: Noch in Prüfung ist laut Bundesrat auch eine neue Partnerschaftsform neben der Ehe, unabhängig von Geschlecht und Zusammensetzung der Paare. Dabei geht es um den Pacte Civil de Solidarité (Pacs).

Dieser wurde in Frankreich vor über 15 Jahren eingeführt und könnte an Schweizer Verhältnisse angepasst werden. Heiratsunwillige Paare könnten mit Pacs ihr Zusammenleben durch weniger weit gehende Regulierungen vor einem Amtsgericht oder Notar vertraglich regeln. Den Anstoss dazu gaben Postulate.

Heute können gleichgeschlechtliche Paare keine Ehe schliessen, aber ihre Partnerschaft registrieren lassen. Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag der Rechtskommission einverstanden, dass Paare, die in einer solchen eingetragenen Partnerschaft leben, diese in eine Ehe umwandeln können, «rasch und unbürokratisch», wie es in der Mitteilung heisst.

Neue eingetragene Partnerschaften gäbe es gemäss der Vorlage nicht mehr. Die Einführung der «Ehe für alle» könne auf Gesetzesstufe geregelt werden – eine Verfassungsänderung sei dazu nicht nötig.

Fortpflanzungsmedizin vertieft prüfen

In den bisher eingetragenen Partnerschaften besteht kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern. Seit Anfang 2018 ist für diese Paare die Stiefkindadoption möglich.

Bundesrat will Expertenempfehlungen abwarten

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Die Landesregierung verwies auf Experten, dies sich mit Fragen zur Geburt von Kindern befassen, die mittels Fortpflanzungsmedizin gezeugt worden sind. Dabei geht es unter anderem um das Abstammungsrecht. Bis im Sommer 2021 werden die Experten Empfehlungen vorlegen.

Zur Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Ehepaare, mittels Fortpflanzungsmedizin Kinder zu zeugen, stellten sich bedeutende rechtliche und gesellschaftliche Fragen, hält der Bundesrat fest. Diese müssten in einem Gesamtzusammenhang diskutiert werden. Eine Minderheit der Rechtskommission will die Samenspende in die Vorlage aufnehmen.

In der Vernehmlassung hatte die Mehrheit den Zugang zur Samenspende für Lesben-Ehepaare befürwortet. Von den Parteien allerdings waren nur SP, Grüne und FDP dafür. Für die CVP sind zu viele Fragen offen, die SVP ist dagegen. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 über die Vorlage beraten.

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