Damit am Wahlsonntag am 20. Oktober die richtigen Leute jubeln, werden die Parteien schon bald wieder um die Wette plakatieren. «Hans Muster – Liste 2 – in den Nationalrat» heisst es dann etwa auch in den Zentralschweizer Kantonen. In der Vergangenheit mussten aber auch schon Plakate entfernt werden. Meistens deshalb, weil die Wahlempfehlungen die Sicht einschränkten oder mit den Verkehrssignalen konkurrenzierten.
Karte gibt Plätze vor
Um Wahlplakate aufzuhängen, braucht es im Kanton Uri eine Bewilligung durch die Baudirektion. Das schreibt das Gesetz vor. In den anderen Zentralschweizer Kantonen sind solche politischen, temporären Reklamen bewilligungsfrei. Allerdings benötigt es überall auch die Einwilligung des Grundeigentümers. Egal, ob dieser ein Privater oder etwa der Kanton selber ist.
Jetzt herrscht Klarheit, wo man ein Plakat aufstellen kann.
Im Kanton Zug gibt es seit diesem Frühling eine digitale Karte, die über mögliche Standorte auf Kantonsland informiert. Wird eine Werbetafel an einem eingetragenen Standort platziert, so braucht es keine zusätzliche Erlaubnis durch den Kanton als Grundeigentümer. Laut Arnold Brunner von der Baudirektion sind die Rückmeldungen von den Parteien durchwegs positiv. Jetzt herrsche Klarheit und die Parteien wüssten, dass sie das Plakat stehen lassen dürfen.