Der umstrittenste Punkt:
- Umstritten ist im neuen Gesetz, wie lange Einbürgerungswillige wo gelebt haben müssen, bevor sie das Einbürgerungsgesuch stellen können.
- Die Minderheit der vorberatenden Kommission fordert, dass Einbürgerungswillige seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern gelebt haben müssen.
- Die Kommissionsmehrheit fordert, dass sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen in jener Gemeinde gelebt haben, in der sie das Einbürgerungsgesuch stellen.
Gemeinden mit Spielraum
Das neue Berner Bürgerrechtsgesetz ist auf guten Wegen: Im bernischen Grossen Rat war am Dienstagmorgen das Eintreten unbestritten. Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) sei griffig und schlank, hiess es im Rathaus.
Dennoch lasse das Gesetz den Gemeinden den nötigen Spielraum. Auch würden die eidgenössischen Vorgaben gut umgesetzt.
Der Entwurf trage zudem der 2013 von den bernischen Stimmberechtigten angenommene Volksinitiative der Jungen SVP zur Verschärfung der Einbürgerungsbestimmungen Rechnung.
Test und Sprachkenntnisse
Dass das KBüG totalrevidiert werden soll, liegt an zahlreichen Änderungen, welche im Kanton Bern in den vergangenen Jahren einzeln eingeführt worden sind.
Gemeint ist etwa, dass Einbürgerungswillige Einbürgerungstests machen müssen und dass die Mindestanforderungen an deren Sprachkenntnisse angehoben wurden. Das KBüG soll nun an diese Entwicklungen angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Grund für die Totalrevision des Gesetzes ist, dass der Bund per Anfang 2018 sein Bürgerrechtsgesetz anpasst.