Die Vorgeschichte: Der Wiler Imam Bekim Alimi hat Anfang April das Schweizer Bürgerrecht bekommen, nachdem das Wiler Stadtparlament der Einbürgerung zugestimmt hat. Das Parlament musste entscheiden, weil gegen den positiven Entscheid des Einbürgerungsrates ein Rekurs eingegangen war. Grundlage für den Entscheid war das Gutachten des Einbürgerungsrates.
Die Forderung: Mit diesem Ablauf ist der Wiler SVP-Kantonsrat Erwin Böhi nicht zufrieden. Das jetzige Gesetz sei nicht praxistauglich. Das Parlament hätte volle Akteneinsicht und eine Anhörung von Bekim Alimi gebraucht, um einen ausgewogenen Entscheid fällen zu können. Deshalb möchte Böhi nun per Motion das Bürgerrechtsgesetz anpassen. Akteneinsicht und Anhörung sollen für ein Parlament möglich sein bei einem Rekurs.
Wir sollten verhindern, dass Einbürgerungsentscheide emotionalisiert und politisiert werden.
Die Gegensicht: Auch die SP ist nicht zufrieden mit der heutigen Regelung. Sie will vermeiden, dass das heikle Thema Einbürgerung durch Parlamentsentscheide emotionalisiert wird. Rekurse gegen Entscheide des Einbürgerungsrates müssten möglich sein, sagt der Wiler SP-Kantonsrat Dario Sulzer. Aber die entscheidende Instanz solle nicht ein Gemeindeparlament oder eine Bürgerversammlung sein, sondern das zuständige Departement des Kantons.