- Das Bezirksgericht Zofingen hat den Hochseilartisten Freddy Nock wegen versuchter vorsätzlichen Tötung verurteilt.
- Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Gericht Sicherheitshaft für die Dauer von drei Monaten an.
- Das Aargauer Obergericht hat nun jedoch entschieden, dass Nock wieder freizulassen sei.
Am 11. Dezember hat das Bezirksgericht Zofingen Freddy Nock zu 2.5 Jahren Haft verurteilt. Der Hochseilartist habe versucht seine Frau umzubringen. Für die Richter war auch klar, dass Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht. Deshalb ordneten sie Sicherheitshaft an. Das heisst, Nock musste direkt ins Gefängnis und nicht erst ein rechtskräftiges Urteil abwarten.
Dies hat Freddy Nock jedoch nicht akzeptiert. Er hat gegen die Sicherheitshaft Beschwerde beim Obergericht eingelegt, und dieses gibt ihm nun Recht. Noch am Donnerstag wurde er aus der Haft entlassen, teilt das Gericht mit. Im Gegensatz zur unteren Instanz kam das Obergericht zum Schluss, dass weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr bestehe.