- Am neuen Stichtag für den Kindergarteneintritt wird im Kanton Aargau vorerst nicht gerüttelt.
- Der Aargauer Grosse Rat lehnte am Dienstag ein SVP-Postulat mit 92 zu 41 Stimmen ab, das eine Verschiebung des Stichtages und eine gleichzeitige Flexibilisierung forderte.
- Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wurde mit der Reform «Stärkung Volksschule Aargau» vom 30. April auf den 31. Juli verschoben.
- Das sorgte immer wieder für Kritik.
Gemäss Schulgesetz müssen Kinder, die am 31. Juli ihr viertes Altersjahr vollendet haben, zu Beginn des kommenden Schuljahres in den Kindergarten eintreten. Postulantin Maya Meier (SVP) argumentierte, dass Kinder mit vier Jahren oftmals zu jung seien für den Kindergarten. Seien die Kindern einmal drin, gebe es kein Zurück mehr.
Für Mai-, Juni- und Juli-Kinder würden oftmals Rückstellungsgesuche eingereicht. Diese seien aber mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Ein Teil der Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen zeigte Verständnis für das Anliegen. Das Postulat wollten die Fraktionen mit Ausnahme der SVP aber nicht überweisen.
Flexibilität gewährleistet
Heute sei es möglich, beim Kindergarteneintritt flexibel zu handeln, hiess es von Seiten der SP und der Grünen. Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP), sagte, dass sein Departement die Entwicklung verfolge. Zehn Prozent der Eltern verlangten derzeit eine Rückstellung. Sollte sich die Zahl der Rückstellungen erhöhen, dann werde man reagieren.
Die Regierung hatte in ihrer Botschaft ebenfalls aufgezeigt, dass der Zeitpunkt des Kindergarteneintritts schon heute flexibel gehandhabt werden könne. Die Eltern können ein Gesuch um Verschiebung stellen, wenn sie ihr Kind für noch nicht bereit halten. Der Aufwand für ein solches Gesuch sei verkraftbar.