Aus dem St. Galler Kantonsrat gab es immer wieder Kritik am Einsatz der elektronischen Stimmabgabe, dem E-Voting. Vor allem aus den Reihen der SVP wurde die Sicherheit des Systems angezweifelt. In der Aprilsession sollte ein parteiübergreifender Vorstoss für dringlich erklärt werden, der ein sofortiges Moratorium fordert.
Die Mehrheit im Rat lehnte damals die Dringlichkeit ab und der Vorstoss wurde zurückgezogen. Es folgte ein Postulat, eingereicht von den Fraktionen von CVP-GLP und FDP. Darin wird verlangt, dass die Regierung zuerst einen Bericht über die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von E-Voting und E-Counting vorlegen müsse. Danach solle über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Dieser Vorstoss wurde in der Junisession zwar traktandiert, dann aber nicht behandelt. Am Mittwoch hat nun die Regierung in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, welche Schritte sie als nächstes beim E-Voting plant.
Erste Erfahrungen
Die bisherigen Versuche in fünf Pilotgemeinden seien positiv verlaufen. Rund 25 Prozent der Stimmenden in den Testgemeinden und rund 60 Prozent der Auslandschweizer hätten den Kanal genutzt. Die Nachfrage sei vorhanden. Die Einführung solle weiter vorangetrieben werden.
Zuerst findet aber noch ein Systemwechsel statt. Die bisher verwendete E-Voting-Lösung des Kantons Genf wird nicht mehr weiterentwickelt. Deshalb übernimmt St. Gallen nun ein Angebot der Post, auf das beispielsweise der Kanton Thurgau von Beginn weg setzte.
Hackertest zeigt Fehler
Die Post unterzog ihr System im Februar und März einem öffentlichen Hackertest, bei dem kritische Fehler entdeckt wurden. Nun wird die Lösung von der Bundeskanzlei geprüft. Das Ergebnis will St. Gallen abwarten.
Im Oktober folgen die eidgenössischen Wahlen. Die Regierung erachte den erstmaligen Einsatz eines neuen E-Voting-Systems bei Proporzwahlen als nicht angezeigt, heisst es dazu. Auch im März 2020, bei den kantonalen Erneuerungswahlen, soll das System nicht eingesetzt werden. Damit fällt es auch für den Abstimmungstermin dazwischen, am 9. Februar, ausser Traktanden. Der Einsatz wäre «ebenfalls nicht sinnvoll», heisst es dazu.
Damit wird die schrittweise Etablierung von E-Voting im Kanton St. Gallen erst ab Mai 2020 weitergeführt. Das System soll dann über ein Anmeldeverfahren sämtlichen Stimmberechtigten im Kanton angeboten werden. Der Anteil der mit E-Voting Stimmenden ist allerdings auf 30 Prozent aller Stimmberechtigten beschränkt. Für eine zusätzliche Ausweitung bräuchte es einen Beschluss des Kantonsrates.