Die Politik habe den Schritt ins 21. Jahrhundert noch nicht vollzogen. Das kritisieren die Initianten einer Volksmotion im Kanton Schaffhausen. Mit ihrem Vorstoss an den Kantonsrat fordern sie, dass Initiativen oder Referenden nicht mehr handschriftlich, sondern neu auch elektronisch unterschrieben werden können.
Änderung des Wahlgesetzes nötig
«Schaffhausen hat als einziger Kanton die Voraussetzungen dazu», sagt Politaktivist Claudio Kuster, einer der beiden Erstunterzeichner. Kuster verweist auf die Schaffhauser e-ID, eine elektronische Identität, die Schaffhausen als App für Smartphones anbietet. Damit können sich Schaffhauserinnen und Schaffhauser heute schon auf Ämtern identifizieren und haben online Zugriff auf Dienstleistungen von Stadt und Kanton.
Ziel der Volksmotion ist es nun, diese elektronische Identität auch für das Unterschreiben bei Volksbegehren nutzbar zu machen. «Dazu braucht es lediglich eine Änderung des Wahlgesetzes», betont Kuster.
Keine Sicherheitsbedenken
Sicherheitsbedenken wie beim E-Voting, der elektronischen Stimmabgabe, gebe es nicht, sagt Kusters Mitstreiter, der Informatiker Sandro Scalco. «Beim E-Voting ist die Wahrung des Stimmgeheimnisses das grosse Problem. Diese Sicherheitshürde fällt beim reinen Sammeln von Unterschriften weg», sagt Scalco. «Das Einzige, was hier passieren könnte, ist, dass es eine Volksabstimmung gibt.»
Kommen die 100 Unterschriften für die Volksmotion zusammen, muss sie im Schaffhauser Kantonsrat behandelt werden.