Eltern und Konkubinatspartner von Verstorbenen sollen in Graubünden in Zukunft keine Steuer mehr auf das Erbe zahlen.
Nahe Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten sollen künftig tiefere Erbschaftssteuern von fünf Prozent zahlen. Für die übrigen Erben soll ein Steuersatz von 15 Prozent gelten.
Kinder und Eltern sollen weiterhin steuerfrei erben.
Mit diesen neuen Regeln entstehen für den Kanton Mindereinnahmen von 3,5 bis vier Millionen Franken, das hat die Regierung heute mitgeteilt. Das teilrevidierte kantonale Steuergesetz geht bis Ende Februar in die Vernehmlassung.
Für die Gemeinden gilt:
Gemeinden, welche bereits heute nach diesem System arbeiten, dürfen nahe
Verwandte wie bisher mit fünf Prozent besteuern. Entfernte Verwandte
sollen von den Gemeinden mit maximal 20 Prozent besteuert werden. Bisher
galt eine Obergrenze von 25 Prozent.
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