- Im Dezember letzten Jahres erteilte die Urner Regierung für die West-Ost-Verbindung (WOV) die Plangenehmigungsverfügung.
- Gleichzeitig entzog sie allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden die aufschiebende Wirkung.
- Das Obergericht des Kantons Uri sieht das anders, wie die «Urner Zeitung» am Mittwoch berichtet: Es seien zu wenig wichtige Gründe für einen Entzug der aufschiebenden Wirkung vorhanden.
Teilerfolg für Beschwerdeführer vor Obergericht
Im Zwischenbericht des Obergerichtes heisst es weiter, einer Verwaltungsbeschwerde komme grundsätzlich aufschiebende Wirkung zu. Nach Meinung des Gerichtes rechtfertige sich im vorliegenden Falle eine Ausnahme nicht. Die Regierung habe keine «unmittelbare Gefährdung wichtiger öffentlicher oder privater Interessen geltend gemacht», zitiert die «Urner Zeitung» aus dem Bericht.
Als Folge des Gerichtsentscheids können die Bauarbeiten an der West-Ost-Verbindung vorerst nicht beginnen - zuerst müssend die hängigen Beschwerden behandelt werden.
Gericht teilt die Befürchtungen der Regierung nicht
Die Regierung hatte folgende Argumente geltend gemacht, um Einsprachen eine aufschiebende Wirkung zu entziehen:
- Mit dem neuen A2-Halbanschluss Altdorf Süd und dem Ausbau des Kantonsbahnhofes Altdorf entstehe ein Gesamtverkehrskonzept, dessen Inbetriebnahme zeitlich genau abgestimmt sei.
- Das Projekt WOV verbessere auf lange Sicht die Erschliessung des Talbodens und entlaste die Dörfer vom Verkehr.
- Der A2-Halbanschluss werde vom Bund finanziert - es bestehe das Risiko, dass die Finanzierung durch die Verzögerungen nicht mehr gesichert sei.
Diese Befürchtungen teilte das Gericht allerdings nicht. Insgesamt erscheinen sie den Richtern als zu «vage».
In einer ersten Reaktion zeigte sich der Urner Baudirektor Roger Nager nicht beunruhigt über den Gerichtsentscheid. «Damit mussten wir rechnen - wir haben darum genügend Zeit für die Realisierung des Projekts eingeplant», sagt er. Die Regierung gehe davon aus, dass die WOV wie vorgesehen Ende 2021 eröffnet werden könne.