Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat einen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken für kleine Geschäfte, die wegen der Corona-Pandemie in finanzieller Not sind. Sie hat am Freitag einen entsprechenden Ratschlag verabschiedet.
Der National- und Ständerat hat seinen Entscheid über Mietzinszuschüsse für kleine Geschäfte vertagt. Wir wollten aber nicht weiter warten. Deshalb haben wir vorwärts gemacht.
Demnach sollen Mieter von Geschäftsräumen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur ein Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während die Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten müssen.
Der Vermieter muss auf einen Drittel verzichten
Berücksichtigt würden Netto-Monatsmieten bis maximal 20‘000 Franken, teilte die Regierung am Freitag mit. Der kantonale Beitrag betrage somit höchstens 6700 Franken pro Monat. Voraussetzung für den kantonalen Beitrag sei, dass der Mieter keine seiner Mitarbeitenden wegen wirtschaftlicher Gründe kündigt oder zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt.
Die Inkraftsetzung erfolgt laut Mitteilung rückwirkend auf den 1. April. Anspruch für den kantonalen Beitrag besteht maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020.
Parlament dürfte Ja sagen
Mit dem Ratschlag setzt die Basler Regierung einen entsprechenden Vorschlag des Wirteverbandes, des Mieterverbandes, des Hauseigentümerverbandes sowie des Verbandes Immobilienwirtschaft SVIT um. Sie hatten sich im April auf ein sogenanntes "Dreidrittel-Rettungspaket" geeinigt.
Der Basler Grosser Rat muss an seiner nächsten Sitzung Mitte Woche den Antrag der Regierung gutheissen. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat mit grossem Mehr Ja sagen wird.
Warten auf Bern
Im Gespräch mit dem Regionaljournal Basel sagt Basels Finanzdirektorin Tanja Soland, Basel habe vorwärts gemacht mit den Mietzinszuschüssen, weil der National- und Ständerat keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst haben. Die Basler Regierung habe nicht weiter zuwarten wollen.