«Espresso»-Hörer Thomas Wittenwiller ist Vater von zwei Teenagern. Einzelne «Schulgspändli» seiner Kinder jobben am freien Mittwochnachmittag und verdienen sich so ein zusätzliches Taschengeld. Das möchten seine 14-jährige Tochter und der 16-jährige Sohn nun auch.
Doch Thomas Wittenweiler möchte zuerst vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen: «Dürfen Kinder überhaupt für Arbeiten eingesetzt werden und wenn ja – muss man sie versichern?»
Jugendliche dürfen beim Jobben nicht ausgenutzt werden
Jugendliche Arbeitnehmende sind durch das Arbeitsgesetz besonders geschützt. Hier das Wichtigste im Überblick:
- Mindestalter: Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche stundenweise für leichte Arbeiten eingesetzt werden, sofern ihre Eltern damit einverstanden sind.
- Maximale Arbeitszeit: Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche ganztags arbeiten. Sie dürfen jedoch bis zum vollendeten 18. Altersjahr nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden.
- Pausen: Arbeiten Jugendliche mehr als fünf Stunden am Stück, haben sie Anspruch auf eine halbstündige Pause.
- Gastrobetriebe: Unter 18-Jährige dürfen nicht in Nachtlokalen arbeiten, unter 16-Jährige dürfen keine Gäste bedienen.
- Abendarbeit: Unter 16-Jährige dürfen bis 20 Uhr arbeiten, 16-18-Jährige bis 22 Uhr. Alle Jugendlichen haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Stunden.
- Nachtarbeit: Nacht- und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche verboten.
- Versicherungen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch jugendliche Angestellte gegen Berufsunfälle zu versichern. Die Kosten dieser obligatorischen Versicherungen muss der Arbeitgeber tragen. Bei einem Unfall kommt diese Versicherung für die Heilungskosten und für einen allfälligen Lohnausfall auf. Bei Krankheit muss der Arbeitgeber den Lohn laut Gesetz weiterbezahlen, sofern das Anstellungsverhältnis mehr als drei Monate dauert.
- Lohnabzüge: Die Beitragspflicht bei der AHV/IV/EO beginnt erst mit 18 Jahren. Die Abzüge für Sozialversicherungen entfallen also. Auch für die Unfallversicherung darf der Arbeitgeber keinen Abzug machen.
Welchen Lohn dürfen Jugendliche verlangen?
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich garantierten Mindestlöhne. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt 15 Franken pro Stunde für Jugendliche, die ihre obligatorische Schulzeit noch nicht beendet haben, für alle andern 20 Franken. Der Lohn muss spätestens am letzten Tag des Monats auf dem Konto eintreffen.