Die Bürgergemeinde Bubendorf muss den aus dem Kosovo stammenden Familienvater unverzüglich einbürgern. So lautet der Entschluss der Baselbieter Regierung im Fall Halili, der in der Vergangenheit schweizweit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hat. Seit 2014 hatte Hamdi Halili versucht, sich einbürger zu lassen - vergeblich.
Der Regierungsrat hat sich mit dem Fall befasst, weil mehrere Bürgerinnen und Bürger Bubendorfs Beschwerde beim Kanton eingereicht hatten. Beschwert hatten sich die die Bürgerinnen und Bürger über die Bürgergemeindeversammlung im Dezember 2019, an der sich die Bürgergemeinde bereits zum zweiten Mal weigerte, den Mann einzubürgern. Allerdings ohne, dass die Bürgergemeinde dies sachlich irgendwie begründet hätte.
Verweigerung ist widerrechtlich
Eine Verweigerung einer Einbürgerung ohne sachliche Gründe verstösst aber gegen die Verfassung. Dies hat der Staatsrechtler Markus Schefer bereits letztes Jahr im Regionaljournal Basel gesagt. Zum selben Schluss kam jetzt die Regierung. Die Baselbieter Regierung sieht sich deshalb gezwungen, durchzugreifen. Die Regierung zwingt die Bürgergemeinde Bubendorf jetzt, den Kosovaren sofort einzubürgern. Dieser Enscheid ist prinzipiell nicht anfechtbar.
Es handle sich dabei aber nicht um ein Präjudiz, betont der Regierungsrat heute in seiner Medienmitteilung. Es sei ein konkreter Einzelfall, wo sich die Regierung gezwungen sah, ein Machtwort zu sprechen.