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Ku-Klux-Klan-Auftritt an der Fasnacht: Für Staatsanwaltschaft keine Rassendiskriminierung.
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 29.11.2019. Bild: Keystone
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Fasnacht in Schwyz Ku-Klux-Klan-Auftritt war keine Rassendiskriminierung

  • Die zwölf Personen, die an der Fasnacht in Schwyz als Ku-Klux-Klan-Mitglieder verkleidet auftraten, haben sich nicht der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.
  • Laut Staatsanwaltschaft begingen sie aber grobe Belästigung.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern im März 2019 abgeschlossen, wie sie mitteilte. Sie kam zum Schluss, dass der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten hat und Sitte und Anstand grob verletzt wurden.

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Alma Wiecken, Mitglied der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus zum Vorfall
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.03.2019. Bild: Keystone
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Die Männer müssen je eine Busse von 300 Franken bezahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten, die ihnen die Staatsanwältin auferlegte. Sie belaufen sich auf zwischen 1300 und 2100 Franken pro Person, je nach Aufwand der Einvernahmen.

Den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllten die Beteiligten laut der Staatsanwaltschaft durch den Auftritt aber nicht, da sie nicht beabsichtigt hätten, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen.

Fackelmarsch durchs Dorf

Die Gruppe war an der Fasnacht in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz marschiert. Darauf gingen bei der Polizei mehrere Beschwerden ein und Ermittlungen wurden aufgenommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können innert zehn Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben und die Beurteilung durch das Gericht verlangen.

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