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FCZ und GC wollen durchgreifen Wer im Stadion Feuerwerk zündet, soll saftige Busse kassieren

Was beim FC Winterthur bereits eingeführt wurde, prüfen nun auch die Stadtzürcher Fussballclubs.

Wenn Matchbesucher in Schweizer Fussballstadien mit Pyro hantieren, müssen die Fussballclubs bei der Swiss Football League eine Busse bezahlen. So auch der FC Winterthur im Mai 2017. Der FCW greift nun aber hart durch und verlangt vom Pyrowerfer 12'000 Franken Schadensersatz. Eine Handhabung, die nun auch die Stadtzürcher Clubs FCZ und GC prüfen.

Wenn ein Fan identifiziert werden kann, können wir uns gut vorstellen, dass wir Bussgelder zurückfordern.
Autor: Fabienne Wildbolz Sprecherin GC

Der FC Zürich hat bereits vor 10 Jahren von einem Fan Schadensersatz verlangt. Ein Matchbesucher hatte damals eine Pyro-Fackel ins Publikum geworfen. So einfach sei es aber nicht immer, den Täter zu identifizieren, sagt FCZ Sprecher Süha Demokan.

Audio
Greifen Zürcher Clubs härter durch?
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 19.02.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 19 Sekunden.

Im Fall des FC Winterthurs war der mutmassliche Pyrowerfer geständig. Ob der Schuldige dem Club die 12'000 Franken zahlen muss, wird in den kommenden Woche vor einer Schlichtungsstelle entschieden.

Die rechtliche Situation

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Zwischen einem Stadionbesucher und dem Veranstalter gebe es einen Vertrag, sagt Daniel Mägerle, Rechtsanwalt des FC Winterthur. Er stützt sich auf ein Urteil in Deutschland. Der Vertrag verpflichte den Stadionbesucher, dass dieser das Spiel und andere Zuschauer nicht störe. «Wenn es zu einer Verletzung des Vertrag kommt und ein Schaden entsteht, dann haftet der Zuschauer», so Rechtsanwalt Daniel Mägerle. Im Fall des FCW entscheidet nun eine Schlichtungsstelle.

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