Kantonsangestellte, die sich in der Coronazeit besonders eingesetzt haben, sollen einen Bonus erhalten. Das haben die Regierungen der Kantone St. Gallen und Thurgau beschlossen. In St. Gallen wird darum das bereits bekannte Instrument der ausserordentlichen Leistungsprämie um 700'000 Franken aufgestockt. Im Thurgau ist es etwa eine halbe Million.
«Wer einen Bonus bekommt, das Entscheiden die Ämter. Wir haben aber die Vorgabe gemacht, dass es sich um besonders betroffene Amtsstellen handeln soll», sagt der St. Galler Finanzdirektor Marc Mächler. Dies könnten beispielsweise die Stelle für Kurzarbeitsgesuche oder das Kantonsarztamt sein. Etwa 100 bis 200 Personen dürften in den Genuss eines Bonus kommen, schätzt Mächler. Sie könnten einen Bonus von 500 bis 1000 Franken erhalten.
Nicht einzelne rauspicken
Die Bündner Regierung sieht keinen Bedarf für eine Corona-Prämie. «Wir haben die übliche Leistungsprämie. Eine zusätzliche Prämie ist nicht vorgesehen», sagt der Bündner Finanzdirektor Christian Rathgeb.
Es sei schwierig, spezifisch einzelne Mitarbeitende für die Arbeit in der Coronazeit zu entschädigen. Schliesslich seien sehr viele auf die eine oder andere Art von der speziellen Situation betroffen gewesen. Die Regierung sehe das und bedanke sich bei allen Mitarbeitenden. Finanziell werde das aber nicht zusätzlich entschädigt.
Nicht anders als Privatwirtschaft
Viele Branchen leiden schwer unter der Coronakrise, müssen Einbussen hinnehmen oder Mitarbeitende entlassen. Mutet es da nicht seltsam an, dass der Kanton seinen Angestellten Boni auszahlt? Diese Abwägung habe die St. Galler Regierung auch gemacht, sagt Marc Mächler: «Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Prämien berechtigt sind und wir gehen davon aus, dass solche Zahlungen auch in der Privatwirtschaft erfolgen.»