Welchen Preis sind die Luzerner Gemeinden bereit zu zahlen für Ihre Forderung, der Kanton solle seinen Beitrag an die Volksschule massiv erhöhen? Diese Frage stellt der Regierungsrat in seiner Botschaft zur sogenannten Aufgaben- und Finanzreform 18.
Konkret geht es bei dieser Vorlage darum, die Aufgaben von Kanton und Gemeinden neu zu organisieren und besser zu sortieren. Die Gemeinden verlangen, dass der Kanton sich mit 50 Prozent an den Kosten der Volksschule beteiligt.
Kanton möchte mehr abschöpfen bei den Sondersteuern
Laut Berechnungen des Kantons würde dies die Staatskasse mit fast 162 Millionen Franken zusätzlich belasten. Weiter entlastet der Kanton die Gemeinden mit dem neuen Gewässergesetz um weitere 20 Millionen. Hier übernimmt der Kanton die Verantwortung für bauliche Massnahmen für einen grossen Teil der Gewässer.
Als Kompensation sieht der Kanton diverse Verschiebungen zu seinen Gunsten vor: Vor allem bei den Sondersteuern möchte er mehr abschöpfen. Weiter sollen die Gemeinden zugunsten des Kantons auf einen Steuerzehntel verzichten.
Gemeinden wollen nicht zu sehr belastet werden
Unter dem Strich wären die Gemeinden allerdings mit 21 Millionen Franken belastet. In den Gesprächen im Vorfeld hatten der Verband der Luzerner Gemeinden VLG jedoch signalisiert, man trage höchstens eine Mehrbelastung von 5 Millionen Franken mit.
Der Vorschlag der Regierung, der nun in die Vernehmlassung geht, wird vom VLG jedoch als gute Diskussionsgrundlage gewertet. Das Ungleichgewicht von 16 Millionen Franken müsse aber noch ausgeglichen werden. In diesem Punkt sind sich die Verantwortlichen beim Kanton mit den Gemeindevertreterinnen und -vertretern einig.