- Die Aargauer Regierung muss prüfen, ob im Kanton fixe Verkehrsüberwachungsanlagen verboten werden. Das hat das Kantonsparlament mit 85 zu 44 Stimmen beschlossen.
- Stimmen für ein Verbot von fixen Blitzern kamen vor allem von SVP, FDP und einer Mehrheit der Mitteparteien, dagegen stimmten SP und Grüne.
- Ungeachtet dessen will die Stadt Baden in den nächsten Tagen einen fixen Blitzer für die Gstühl-Kreuzung bestellen und anschliessend installieren.
- Das kantonale Baudepartement habe die Anlage bewilligt, teilt die Stadt mit. Im Februar 2020 soll die Anlage zur Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle in Betrieb gehen.
Im Aargau gibt es keine fixen Blitzkästen zur Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle an den Strassen – und dabei soll es auch bleiben. Der Grosse Rat hat ein Postulat aus den Reihen von SVP und FDP überwiesen, welches ein Blitzer-Verbot im Gesetz verankern will. Der Regierungsrat will nun ein Verbot prüfen. Es soll aber die Möglichkeit bestehen, zur Verkehrssicherheit Ausnahmen zu machen.
Parlament will Blitzer verbieten …
Der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger betonte im Kantonsparlament, dass die Regierung auch weiterhin keine Blitzer im Aargau wolle. Die Polizei soll weiterhin mobile Radargeräte einsetzen.
In der Debatte betonte etwa die SVP, dass es nicht angehe, wenn Gemeinden ihre Kassen auf Kosten der Autofahrer mit Bussgeldern füllten. Die SP argumentierte, die Gesetze müssten eingehalten werden und es gehe darum, Unschuldige im Verkehr zu schützen.
… Stadt Baden bestellt ihre Anlage
Wenige Stunden vor dem Entscheid des Kantonsparlaments hatte die Stadt Baden mitgeteilt, dass sie in den nächsten Tagen einen fixen Blitzer für die stark befahrene Gstühl-Kreuzung bestellen werde. Die Anlage soll im nächsten Februar in Betrieb gehen. Der Kanton habe die Bewilligung erteilt, nachdem das Aargauer Verwaltungsgericht im Sommer eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen hatte. Das Gericht hatte argumentiert, die betroffene Kreuzung sei gefährlich und werde durch einen Rotlicht- und Geschwindigkeits-Blitzer sicherer gemacht.
Stadtrat Matthias Gotter erklärt auf Anfrage, es sei keine Absicht, dass der Entscheid der Stadt Baden am selben Tag kommuniziert werde, wie das Kantonsparlament das Thema diskutiere «Es könnte als Provokation aufgefasst werden. Das ist aber nicht so, es ist zufällig.»
Müsste die Stadt den Blitzer denn bei einem allfälligen Verbot wieder abbauen? Nein, meint Stadtrat Gotter. Zuerst müsste der Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Gstühl-Kreuzung aufgehoben werden. Die Investition von 100'000 Franken für die Anlage sei nicht in den Sand gesetzt. Die Stadt sei durch das Gerichtsurteil rechtlich abgesichert. «Bis diese Rechtssicherheit aufgehoben wird – falls sie aufgehoben wird – das geschieht nicht schon morgen.»