Weil der Zürcher Flughafen immer mehr Flugzeuge spätabends und frühmorgens starten und landen liess, sprach das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL im Juli ein Machtwort: Der Flughafen müsse Massnahmen ergreifen, um den Fluglärm in Randstunden zu reduzieren. Nun ist alles anders. Das BAZL überlegt sich, den Mehrlärm zu tolerieren und zur neuen Norm zu erheben.
Erstens beruhe die heute zulässige Lärmkurve auf alten Berechnungen, und zweitens nehme der Druck auf die Randstunden bei einem Flugverkehrs-Drehkreuz wie Zürich zu – so die Begründung des BAZL. Von einer Aufweichung des Lärmschutzes könne man dabei nicht sprechen. «Was damals im Jahr 2010 auf einer falschen Annahme basierte und seit Jahren schon Wirklichkeit ist, wird nun einfach in die Realität überführt», erklärt BAZL-Sprecher Urs Holderegger auf Anfrage des «Regionaljournals».
Man kann keinen Flughafen nach den Wünschen der Anwohner betreiben.
Im Klartext heisst das: Der Lärm, den der Flughafen Zürich zurzeit – auch in Randstunden – produziert, soll von nun an zulässig sein. Sehr zum Unmut der Bevölkerung rund um den Flughafen, die seit Jahren für eine Lärmreduktion kämpft. Holderegger hat zwar Verständnis, meint aber: «Man kann keinen Flugplatz nur nach den Wünschen der Anwohner betreiben. Man muss nationale und lokale Interessen unter einen Hut bringen.»
Schutzverband droht mit Bundesgericht
Thomas Hardegger, Präsident des Schutzverbands für die Bevölkerung am Flughafen, hat kein Verständnis dafür, dass das BAZL die Vorschriften der Realität anpassen will und nicht umgekehrt. «Wenn ich drei Jahre lang bei Rot über die Kreuzung fahre, wird deshalb nicht das Rotlicht abgeschaltet», so Hardegger. Das BAZL müsse dem Flughafen Grenzen setzen und ihn zwingen, ein klares Lärmkorsett einzuhalten.
Werde die Norm für den Nachtlärm tatsächlich verwässert, wie es das BAZL vorhabe, gehe sein Verband bis vor Bundesgericht, sagt Hardegger.