Im Juli letzten Jahres hielt sich der Flugplatz Altenrhein dreimal nicht an die vorgegebenen Öffnungszeiten. Zweimal landete ein Flugzeug nach 23 Uhr und eines davon hob am darauffolgenden Sonntagmorgen zu früher Stunde wieder ab.
Anwohner machten Anzeige
Ein Anwohner von Altenrhein hat daraufhin Anzeige eingereicht. Nun hat das Bundesamt für Zivilluftstrafe eine Busse von 800 Franken ausgesprochen. Aus Sicht von Fluglärmgegner ist das zu wenig, wie Cécile Metzler von der Aktion gegen Fluglärm sagt: «Das ist ein lächerlicher Betrag für drei Vergehen. Wenn jemand dreimal zu schnell fährt, muss er mehr bezahlen.»
Das ist ein lächerlicher Betrag für drei Vergehen.
Die Airport Altenrhein AG begründet die Flugbewegungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit meteorologischen Ursachen und technischen Problemen. Auf die Aussage der Fluglärmgegner kontert Mediensprecher Thomas Mary: «Auf der anderen Seite könnte man auch verlangen, dass den Fluglärmgegnern der Aufwand, der durch die häufig unbegründeten Anzeigen entsteht, in Rechnung gestellt wird.»