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Juristisch ist der Fall erledigt
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.10.2018.
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Fragen zum «Fall Villiger» Für eine Wiederaufnahme braucht es neue, konkrete Hinweise

Nach längerer Bedenkzeit hat sich der Zuger Regierungsrat Beat Villiger entschieden, dass er die Wahl annimmt. Für die Parteien im Kanton Zug ist die Sache aber noch nicht abgehakt; sie möchten weitere Antworten rund um die abgeschlossene Strafuntersuchung, die im Kanton Luzern gegen Beat Villiger lief.

Die Vertrauensfrage

Von links bis rechts heisst es bei den Parteien im Kanton Zug, dass detaillierter geklärt werden müsse, ob Beat Villiger wegen seines Amtes von der Luzerner Staatsanwaltschaft mit Samthandschuhen angefasst wurde.

Weitere Informationen zu erhalten, ist jedoch nicht so einfach. Juristisch ist der Fall abgeschlossen; die Luzerner Staatsanwaltschaft kann ihn nur wieder aufnehmen, wenn es neue, belastende Informationen geben würde. Und für eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft bräuchte es konkrete Hinweise, dass sie den Fall nicht korrekt untersucht hat.

Bleibt der parlamentarische Weg

In der Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrats sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien vertreten. Diese könnte von der Staatsanwaltschaft Stellungnahmen einfordern. Ob in der Kommission entsprechende Diskussionen laufen, darf die Präsidentin jedoch wegen des Kommissionsgeheimnisses nicht sagen. Und von den Parteien im Kanton Luzern heisst es, dass man darauf vertraue, dass die Staatsanwaltschaft korrekt arbeite.

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