Jedes Jahr wenden sich etwas mehr als 500 Opfer von häuslicher Gewalt an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Im Jahr 2019 benötigten rund 60 Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem Frauenhaus. Bislang hat der Kanton die Kosten des Aufenthaltes während der ersten 21 Tage getragen. Künftig finanziert er 35 Tage Soforthilfe.
Der Kanton setzt damit auf das kommende Jahr die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren um. Dies kostet den Kanton jährlich mindestens 80 000 Franken mehr, wie die Kantonale Opferberatungsstelle mitteilt.
Da diese Anfangs-Finanzierung beschränkt ist, muss die Wohnsitzgemeinde der Opfer die weiteren Aufenthaltstage über die Sozialhilfe finanzieren - oder die Frauen müssen in die gewaltgeprägte Situation zurückkehren. Deshalb trage diese Massnahme dazu bei, dass sich die betroffenen Frauen besser stabilisieren und erholen können.