Wenn der Kanton Freiburg nichts unternimmt, klafft in der Pensionskasse des Staatspersonals bald ein riesiges Loch. Es drohen Leistungskürzungen. Die Freiburger Regierung will deshalb das Pensionskassengesetz ändern.
Die Hauptpunkte im Gesetz:
- Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
- Drei Varianten sollen Rentenkürzungen abfedern.
- Je nach Variante beträgt die Einbusse 11,5 bis 15 Prozent.
- Steuerzahler müssen für den Übergang 400 bis 600 Mio. Franken zahlen.
- Zusätzlich leistet der Staat 350 Mio. Franken für eine Rekapitalisierung.
Bis Mitte März ist der Vorschlag der Regierung nun in der Vernehmlassung. Dann wird das Parlament darüber beraten. Das letzte Wort hat das Volk. Zudem hat die Regierung im Internet einen Rentenrechner aufgeschaltet. Dort können die Versicherten berechnen, wie sich die drei Varianten auf ihre persönliche Situation auswirken.