Verfahren eingestellt: Der umstrittene Gemeindeschreiber von Boswil muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen für seine Äusserungen in sozialen Medien. Die Aargauer Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen ihn ein. Sprecherin Fiona Strebel bestätigte gegenüber SRF einen Bericht von Tele M1.
«Unsere Aufgabe war es lediglich zu prüfen, ob diese Beiträge auf Facebook strafrechtlich relevant waren», führt Fiona Strebel aus. «Die angezeigten Straftatbestände der Rassendiskriminierung und der Aufforderung zu Gewalttaten sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.» Eine moralische Würdigung der gemachten Aussage sei dies nicht, betont Strebel weiter.
Die Vorgeschichte: Der Gemeindeschreiber von Boswil im Aargau hatte auf Facebook diverse fremdenfeindliche Kommentare veröffentlicht. «Tja, die Handys der Flüchtlinge sind wasserdicht, saufen nicht ab usw. Komischerweise verlieren aber alle ihre Ausweise und Pässe während dem Böötlen über das Meer...», stand zum Beispiel in einem Kommentar.
Die Facebook-Posts wurden vom «Blick» thematisiert, danach nahmen verschiedene weitere Medien das Thema auf. Die immer wieder gestellte Frage: Darf ein Gemeindeschreiber solche Kommentare veröffentlichen?
Die Strafanzeige: Die SP Boswil hatte im Anschluss Strafanzeige gegen den Gemeindeschreiber eingereicht. Man wolle juristisch abklären, ob die Äusserungen Straftatbestände wie Rassendiskriminierung erfüllten, hiess es. Die Staatsanwaltschaft hatte danach eine Untersuchung eröffnet, welche nun abgeschlossen ist.
Angedrohte Konsequenzen: Der Gemeindeschreiber wurde per sofort auf unbestimmte Zeit beurlaubt. «Würde der Gemeindeschreiber als Folge der Strafanzeige schuldig gesprochen, müssten wir ihn entlassen», erklärte Frau Vizeammann Liliane Kappeler.
Wie die Gemeinde nun offiziell auf die Einstellung des Verfahrens reagiert, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Gemäss Tele M1 ist der Gemeindeschreiber am Dienstag wieder zur Arbeit erschienen.