Seit diesem Jahr können verurteilte Personen ihre Strafe im Hausarrest statt im Gefängnis absitzen. Ihre Anwesenheit wird elektronisch überwacht. Ähnlich wie Hausarrest, ist diese neue Möglichkeit des Vollzugs aber für gefährliche Täter nicht geeignet, wie Regierungspräsident Fredy Fässler am Mittwoch erklärte.
Im Kanton St.Gallen wird vorerst nachträglich kontrolliert, ob die verurteilte Person zu den festgelegten Zeiten zu Hause war. Eine GPS-Überwachung, mit der das ganze Bewegungsprofil der überwachten Person festgestellt werden kann, wird allenfalls später eingeführt.
Die elektronische Fussfessel ist kein Billig-Strafvollzug.
Die Voraussetzungen für eine elektronische Überwachung werden in jedem einzelnen Fall mehrstufig überprüft, hiess es an der Medienkonferenz. Bei der elektronischen Überwachung steht auch die Arbeit mit der verurteilten Person im Fokus, damit der Vollzug nachhaltig ist. «Die elektronische Fussfessel ist auch kein Billig-Strafvollzug», erklärte Fässler. So würden die Straftäter wie im normalen Vollzug mit einer psychosozialen Begleitung persönlich betreut.
Die Kosten für das technische Überwachungssystem betragen 120 Franken pro Tag und Person. Davon muss der Verurteilte 20 Franken pro Tag selber berappen.