- Der Zürcher Stadtrat akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts zum «Gammelhäuser-Kauf».
- Ein Gang ans Bundesgericht würde alles zu sehr verzögern, begründet der Stadtrat, ausserdem schätzt er die Erfolgsaussichten als gering ein.
- Der Stadtrat legt den Kauf der «Gammelhäuser» nun nachträglich dem Parlament vor, um ihn bewilligen zu lassen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kam für den Stadtrat überraschend, schliesslich hatte die 1. Instanz (Bezirksrat) sein Vorgehen noch gestützt.
Nun beugt er sich aber dem Urteil; Zu gering erscheinen die Erfolgschancen vor Bundesgericht und eine weitere Verzögerung wolle man ebenso verhindern, begründete Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) am Donnerstag den Entscheid. Gleichzeitig verabschiedete der Stadtrat bereits die Weisungen für den nachträglichen Kauf von zwei der drei «Gammel-»Liegenschaften und übergibt diese nach den Herbstferien dem Parlament zur Beratung.
Zimmer und Wohnungen für «Beratungsresistente» und sozial Schwache
Mit den Weisungen ist nun auch die konkrete Nutzung der ersten beiden Liegenschaften bekannt. An der Neufrankengasse sollen insgesamt 74 Wohnungen an bedürftige Personen vermietet werden.
Im einen Haus will die Stadt als Versuch Menschen unterbringen, die zwar Betreuung nötig hätten, diese aber ablehnen. Als Zielgruppe nannte Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) etwa drogenabhängige Personen oder Menschen mit psychischen Problemen. Unterkünfte für solche Menschen gäbe es bisher kaum, die Stadt Zürich wolle mit der künftigen Nutzung hier «eine Lücke schliessen», so Golta.
In der zweiten Liegenschaft sollen Wohnungen an Einzelpersonen und kinderlose Paare vermietet werden, die akut von der Obdachlosigkeit bedroht seien. Diese Wohnungen dienten als Zwischenlösung, die Bewohner sollen gleichzeitig von der Stadt bei der Wohnungssuche unterstützt werden.
Verzögerung bei dritter Liegenschaft
Zu Diskussion innerhalb des Stadtrats hat anscheinend die geplante Nutzung der dritten Liegenschaft an der Magnusstrasse geführt. Beim Kauf im Februar wollte der Stadtrat diese der Asylorganisation Zürich zur Verfügung stellen. Nun verzögert sich hier die Weisung ans Parlament: «Hier haben sich in der Tat neue Fragestellungen ergeben», sagt Finanzvorsteher Daniel Leupi auf Anfrage.
Dringliche Häuserkäufe künftig eingeschränkt
Das Verwaltungsgerichtsurteil wird sich auch auf künftige dringliche Hauskäufe auswirken, der Handlungsspielraum des Stadtrats wird eingeschränkt.
SVP und FDP, welche mit ihrer Stimmrechtsbeschwerde den Fall überhaupt erst ins Rollen gebracht haben, sehen sich bestätigt und verlangen vom Stadtrat nun, dass er Zurückhaltung übt. Auch die GLP begrüsst, dass in Zukunft solch wichtige Geschäfte nicht mehr am Parlament vorbei entschieden würden. Die SP dagegen empfindet das Urteil als hinderlich, da es ihrer Meinung nach nun schwieriger für die Stadt wird, mehr günstige Wohnungen zu bereit zu stellen.
Der Kauf der «Gammelhäuser» wird also im Parlament noch für viel Zündstoff sorgen.