Sie hätten seit April gelten sollen: Die neue Bewilligungspflicht und die Nutzungsgebühr für sogenannte Free-Floating-Anbieter in der Stadt Zürich. Also für Anbieter, die Velos und E-Trottinetts ohne fixen Standort zum Ausleihen bereitstellen. Die Einführung ist wegen einer Einsprache aber noch blockiert.
Marktverzerrend und innovationsfeindlich
Nun hat auch das Zürcher Stadtparlament seinen Unmut gegen die neue Nutzungsgebühr geäussert. In einem Vorstoss von GLP, FDP und SP wird verlangt, dass die Stadt die Gebühr nur dann erhebt, wenn ein Anbieter mehr als zehn Prozent der öffentlichen Abstellflächen beansprucht und auch dann dürfe die Gebühr «nicht innovationsverhindernd und nicht marktverzerrend sein».
Andri Silberschmidt (FDP) bezeichnete die Gebühr als Eintrittshürde für Jungunternehmen und als Kostentreiber für die Nutzerinnen und Nutzer.
Das Angebot wird künstlich verteuert.
Das passe nicht zu einer Stadt, die das Fahrradfahren fördern wolle, war sich eine klare Mehrheit im Parlament einig.
Für öffenliche Nutzung bezahlen
Eine Minderheit von SVP, AL und Teilen der Grünen stellte sich gegen den Vorstoss. Wer ein kommerzielles Geschäft auf öffentlichem Grund betreibe, solle dafür auch etwas bezahlen, fand etwa die Alternative Liste.
Wer mit öffentlichem Grund Geld verdient, soll der Stadt dafür etwas zurückgeben.
Die zuständige Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) wies zudem darauf hin, dass die neue Gebühr auch eine Antwort auf Klagen des Gewerbes gewesen sei, die ihrerseits für öffentliche Nutzungen wie etwa das Aufstellen von Plakatständern eine Gebühr zahlen müssten.
Ihr Appell, nun erst mal Erfahrungen mit der neuen Gebühr für Free-Floating-Anbieter zu sammeln, verhallte aber ohne Resonanz. Der Gemeinderat überwies das Postulat mit 77 Ja- zu 31 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Wie schnell der Stadtrat die Anliegen des Parlaments aufnimmt, ist noch offen.