Um was geht's:
Das Gebäude an der Zürcher Bahnhofstrasse gehört dem Lebensversicherer Swiss Life. Dort eingemietet ist das Warenhaus Manor. Der Mietvertrag zwischen Manor und Swiss Life wäre eigentlich Ende Januar 2014 ausgelaufen. Manor macht in einer Klage aber geltend, einen vertraglichen Anspruch für die Weitervermietung bis Januar 2019 zu haben - und zwar zu einem marktüblichen Mietzins. Swiss Life hatte den Mietzins deutlich erhöht und stellt sich auf den Standpunkt, einen marktüblichen Preis zu verlangen.
Das Gerichtsurteil:
Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat die Klage von Manor nun aus formellen Gründen abgewiesen, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Warenhaus hatte die Klage zuerst an einem falschen Ort eingereicht. Zwar kann ein Kläger in einem solchen Fall innerhalb eines Monats die identische Klage erneut einreichen - bei Manor war aber die Klageschrift «erheblich erweitert». Deshalb trat das Handelsgericht inhaltlich gar nicht auf die Klage ein. Das bedeutet nun, dass das Mietverhältnis zwischen Manor und Swiss Life per Ende Januar 2014 als beendet anzusehen ist. Manor erwägt jedoch, dass Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Ein weiterer Gerichtsfall:
Vor dem Zürcher Obergericht ist ein weiteres Verfahren hängig. Dieses befasst sich mit der Frage, ob die Vermieterin Swiss Life dem Warenhaus Manor rechtsgültig gekündigt hatte. Das Mietgericht hatte in einem ersten Urteil entschieden, dass Manor nicht richtig gekündigt worden ist.