Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz hat heute einen 40-jährigen Uber-Pop-Fahrer schuldig gesprochen. Er wurde wegen gewerbsmässigem Personentransport ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 70 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dazu muss er die Kosten für das Verfahren bezahlen.
Der Mann wurde angeklagt, weil er als Fahrer für Uber-Pop zwischen Februar und Oktober 2016 insgesamt 13'195 Kilometer zurückgelegt hatte. Er hat dabei über 30'000 Franken Umsatz gemacht, wovon er 25 Prozent er an Uber abgeben musste.
Seine Fahrdienste seien als «gewerbsmässiger Personentransport» einzustufen, stellte das Gericht fest. Das Angebot Uber-Pop wird von Uber selbst als «nicht-gewerbsmässiger Personentransport» bezeichnet. Deshalb verlangt Uber auch keine Einhaltung von Ruhezeiten oder das Mitführen eines Fahrtenschreibers. Laut Gesetz gilt das Transportieren von Personen als «gewerbsmässiger Personentransport» sobald mehr als zwei Fahrten innert 16 Tagen gefahren werden. Dafür brauchen die Fahrer laut Gesetz eine Bewilligung und einen Fahrtenschreiber.
Urteil soll wegweisend sein
Der Schuldspruch aus dem Baselbiet ist durchaus wegweisend. Es ist der erste Mal, dass ein Uber-Fahrer vom Baselbieter Strafgericht verurteilt wurde. In ähnlichen Fällen hatten die Staatsanwaltschaften in Basel-Stadt und Zürich vor allem Strafbefehle mit Bussen ausgesprochen.