An der Auto-Messe «Grand Basel» vor rund einem Jahr wurden rund 100 Luxus-Oldtimer ausgestellt. Das Messeunternehmen MCH Group wollte die Bezeichnung «Grand Basel» ins schweizerische Markenregister eintragen lassen. Das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lehnte dies ab und bekam nun Recht vom Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Sicht des IGE, dass die so genannte Wortmarke lediglich den Ort der erbrachten Dienstleistung beschreibe. In solchen Fällen könne eine Bezeichnung nicht eingetragen werden, weil sie keine «konkrete Unterscheidungskraft» habe.
«Grand Basel» findet nicht mehr statt
Ausserdem könnte «Grand Basel» im französischen Sprachraum als «Grossraum Basel» verstanden werden und somit im Zusammenhang mit Veranstaltungs- und Messedienstleistungen als Hinweis auf die Herkunft der Dienstleistung.
Noch vor dem jetzigem Gerichtsurteil war freilich klar: Die «Grand Basel» bleibt eine einmalige Sache. Die Automesse lockte zu wenig Besucherinnen und Besucher an und wird künftig nicht mehr in Basel stattfinden. Sie hätten die Beschwerde wegen des Namens eingereicht, als sie mit der «Grand Basel» noch grosse Pläne gehabt hätten, heisst es bei der Messe Schweiz auf Anfrage. Warum die Messe später die Beschwerde nicht zurückzog, ist unklar.