Es war eine Mail des Mobilfunkanbieters Swisscom, die den Firmenchef eines KMU irritierte. Dort drin hiess es: « Herr XY (Name der Redaktion bekannt) hat uns den Auftrag erteilt, Ihren Vertrag für die Rufnummer 079 *****81 per 04.05. 2021 zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Vertrag zu dieser Rufnummer aufgelöst und dem neuen Inhaber übertragen.» Und weiter hiess es auch noch, falls er nicht einverstanden sei, solle er sich innerhalb von sieben Tagen melden.
Bewährte Praxis
Der Chef des KMU zweifelt daran, ob dieses Vorgehen tatsächlich konform ist. «Was, wenn ich das Mail zu spät sehe? Oder wenn es im Spam-Ordner landet?» Dass ohne die Einwilligung des Inhabers einfach so eine Rufnummer übernommen werden kann, scheint ihm ungeheuerlich. «Doch», erklärt Swisscom-Sprecherin Annina Merk. «Wenn ein Mitarbeiter die Nummer eines Arbeitgebers übernehmen will, muss er mit seiner Unterschrift bestätigen, dass der Chef einverstanden ist.» Hier zeigt sich: Im konkreten Fall, der dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vorliegt, ist dies so nicht geschehen. Der Mitarbeiter hatte laut Chef keine Genehmigung, dies zu tun.
Arbeitgeber wird anschliessend informiert
Sollte der Arbeitgeber nicht einverstanden sein, hat er laut Swisscom sieben Tage Zeit, zu intervenieren. Und auch wenn die Frist bereits vorbei sei: Auch später könnte der Vorgang noch rückgängig gemacht werden, verspricht Sprecherin Merk. Und sie erklärt: «In der Vergangenheit war es jeweils schwierig, alle Unterschriften der betroffenen Personen zu erhalten, deshalb haben wir den Prozess angepasst und dieser bewährt sich.» Es gebe eigentlich keine Reklamationen diesbezüglich.
Anders übrigens macht es der Konkurrenz-Konzern Sunrise. Bei der Übernahme einer Rufnummer des Arbeitgebers müssen beide, der Mitarbeitende und die Chefin, schriftlich ihr Einverständnis geben.