Wer den Zuschlag der Stadt Bern für einen öffentlichen Auftrag erhält, soll sich ans Prinzip der Lohngleichheit halten. Mit Stichproben überprüft die Stadt nun, ob die Firmen dem Grundsatz nachleben.
Überprüfung mit Zufallsprinzip
Auch Organisationen mit städtischem Leistungsvertrag werden überprüft, wie der Gemeinderat am Montag mitteilte. Insgesamt zehn Firmen und Organisationen, die in den vergangenen zwölf Monaten den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten oder einen neuen Rahmenvertrag mit der Stadt abgeschlossen haben, werden nach dem Zufallsprinzip unter die Lupe genommen.
Die Untersuchung wird durch externe Fachpersonen mittels Standard-Analysemethoden des Bundes durchgeführt. Stossen die Experten auf eine systematische Lohndiskriminierung, wird das Unternehmen zu einem Gespräch vorgeladen. Es erhält eine Frist, die Lohnungleichheit zu beheben.
Tut eine Firma dies nicht, drohen ihr Sanktionen bis hin zum Widerruf des Zuschlags oder dem Ausschluss von künftigen Verfahren von bis zu fünf Jahren.
Keine Einwände von der Wirtschaft
Der Wirtschaftsverband Berner KMU unterstützt diese Kontrollen. «Wir haben nichts dagegen, wenn unsere Selbstdeklaration überprüft wird», sagt Thomas Balmer, der Präsident der Sektion Bern. «Und so haben wir auch Gewähr, dass die Aufträge an Unternehmen gehen, die korrekt handeln».