Im Frühling will die Basler Kantonspolizei den ersten der sieben Wagen der Marke Tesla in Betrieb nehmen. In der Kritik steht dieser Kauf von Teslas als Alarmpikett-Fahrzeuge der Polizei allerdings schon lange: Bemängelt wurden seither insbesondere, dass das Sicherheitsdepartement auf eine Ausschreibung verzichtete. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates bestätigt diese Kritik in ihrem Bericht, den sie heute Donnerstag vorlegte. Unter dem Strich müsse das Vorgehen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) bei dieser Ersatzbeschaffung als «unrechtmässig» bezeichnet werden.
Zwar sei das Geschäft korrekt gestartet, dann aber aus dem Ruder gelaufen, bis ein «willkürlicher Entscheid» für ein Modell ohne sorgfältige Marktanalyse gefällt worden sei. Weil er von diesem Modell so begeistert gewesen sei, habe Departementsvorsteher Baschi Dürr (FDP) abschliessend entschieden, die Tesla-Autos anzuschaffen. Das JSD respektive Dürr hätten sich dabei über unmissverständliche Empfehlungen der kantonalen Beschaffungs-Fachstelle (KFöB) hinweggesetzt.
Kernpunkt der GPK-Kritik ist ein Wechsel der Anforderungen, dessen Ablauf und Gründe nicht dokumentiert seien: Ursprünglich sei im Oktober 2017 ein starkes, grosses Auto gesucht worden, das auch einen anderen Antrieb als einen Dieselmotor haben darf. Schon ab Dezember 2017 war nur noch der Tesla im Visier - konkurrenzlos. Entscheide seinen mangelhaft und unvollständig dokumentiert.
Weil laut GPK Unterlagen fehlten, sei es der Kommission nicht möglich abschliessend zu überprüfen, ob die Beschaffung rechtmässig gewesen sei. Dass der Schwellenwert von 100'000 Franken für eine freihändige Beschaffung beim Kauf von sieben Autos überschritten wird, war jedoch vorher klar, wie GPK-Präsident Christian von Wartburg vor den Medien sagte.
Datensicherheit unterschätzt
Das energiepolitische Argument für einen vollelektrischen Antrieb sei zudem erst vorgebracht worden, als bereits Kritik am Tesla-Kauf laut geworden war. Überdies habe das JSD Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit «unterschätzt» und auf eine entsprechende gesetzesgemässe Vorabkontrolle verzichtet.
Das JSD habe die freihändige Beschaffung ohne ordentliche Ausschreibung damit begründet, dass kein anderer Anbieter die gestellten Anforderungen erfüllen könne, also eine konkurrenzlose Marktsituation bestehe. Nach der entsprechenden Zuschlags-Publikation habe niemand eine Einsprache deponiert.