Zehn Bergbahnen, drei Bergbahnbetriebe mit Restaurants und neun Gastrobetriebe haben beim Kanton eine Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Insgesamt sind 259 Arbeitskräfte betroffen. Die Gesuche würden nun geprüft, heisst es beim zuständigen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit auf Anfrage. Bis es allerdings eine Entschädigung gibt, wegen sogenannt wetterbedingten Kundenausfällen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
75 Prozent weniger Umsatz
Die Hürden sind hoch, der Betrieb muss nachweisen, dass er einen Umsatzrückgang von 75 Prozent erlitten hat. Dies im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Kurzarbeit wegen wetterbedingter Kundenausfälle sind in Graubünden in den letzten 20 Jahren nicht oft ausgerichtet worden. Amtschef Paul Schwendener sagte, das sei etwa drei Mal der Fall gewesen. Die rechtliche Grundlage bildet die vom Bundesrat Anfang 1992 in Kraft gesetzte Verordnung für eine «Schneemangelentschädigung».