Das Ziel bleiben starke und autonome Gemeinden, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Bei der Übersicht der wichtigsten Änderungen wird klar: Viele davon basieren auf den Erfahrungen der letzen Jahre, beispielsweise mit Gemeinde-Fusionen.
Einige der geplanten Änderungen:
- Gemeindeexekutiven sollen aus fünf oder sieben Mitgliedern bestehen.
- Gemeindeversammlungen und Parlamentssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein.
- Der Zusammenschluss von Gemeinden wird genauer geregelt.
- Vermögensauslagerungen von Bürgergemeinden sind (mit Ausnahme auf die politische Gemeinde) nicht mehr gestattet.
- In einer Parlamentsgemeinde soll nicht auch noch eine Gemeindeversammlung geben.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober. Die Regierung möchte das Gesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft setzen.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr; mata/kesp