Die Bergbahnen Disentis hatten den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant und im Dezember 2012 die Baubewilligung erhalten. Dagegen erhob Helvetia Nostra eine Beschwerde – und erhielt nun zum zweiten Mal Recht. Das Bundesgericht bestätigt damit das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts.
Zu diesem Zeitpunkt im Dezember 2012 sei der Inhalt der Zweitwohnungsverordnung bereits bekannt gewesen, hält das Bundesgericht fest.