Auch nach dem Entscheid des Bundesgerichts müssen noch Details geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen künftig noch Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Dafür braucht es noch ein Bundesgesetz. «Wir hoffen, dass das Parlament in Bern seinen Spielraum nutzt», sagt BDP-Präsident Jon Domenic Parolini.
Grundsätzlich ist es so, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%, keine neuen Ferienwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Die Bürgerlichen Parteien hoffen nun auf Ausnahmen. Hotelneubauten müssten zum Beispiel weiterhin mit Ferienwohnungen quersubventioniert werden können, sagt Rudolf Kunz von der FDP.
Für grosszügige Sonderregelungen und Ausnahmen hat SP-Präsident Jon Pult kein Verständnis. «Die Bürgerlichen versuchen die Bundesverfassung möglichst zu verwässern.» Besser würde man sich überlegen, wie die bestehenden Zweitwohnungen besser ausgelastet werden könnten. Das Geschäftsmodell Ferienwohnungsbau habe ausgedient, sagt die SP.