Ein einziges Zimmer, Bad und Küche auf dem Gang: Dafür bezahlt eine Familie in einem Bündner Asylheim bis zu 900 Franken. Die Miete wird fällig, sobald ein Elternteil arbeitet. Das «Regionaljournal» berichtete darüber vor Weihnachten. Jetzt nimmt Regierungsrat Christian Rathgeb Stellung. Er verteidigt die Praxis des Migrationsamts und spricht von «einigen hundert Franken», die Asylbewerber monatlich zurückerstatten müssten. Dem «Regionaljournal» liegen jedoch Belege von Forderungen vor, die auf den Maximalbetrag von 900 Franken lauten.
Neuer Name für die gleiche Rechnung
Für den Regierungsrat unglücklich gewählt ist jedoch der Begriff «Mietzins». Eigentlich handle es sich um eine Pauschale: «Die Bezeichnung auf den Dokumenten muss überdacht werden», so Rathgeb. Mit der Pauschale würden verschiedene Unkosten gedeckt. Laut einer früheren Stellungnahme des Migrationsamts gehören dazu die Betreuung, Nachtwache, Transportdienstleistungen, Sprachkurse oder Medikamenten aus der Hausapotheke.
Dieser Betrag sei nicht kostendeckend, sagt der Regierungsrat: «Die anfallenden Kosten sind wesentlich höher». Nur ein kleiner Teil würde damit beglichen, deshalb sei eine Abrechnung via Pauschale in Ordnung. Eine Aufschlüsselung der Pauschale in verschiedene Posten existiert nicht.
Geheime Abrechnungen beim Migrationsamt
Das bemängeln Kritiker wie der Churer Anwalt Jean-Pierre Menge. Falls es sich um eine Pauschale handle, müsste detailliert abgerechnet werden: «Einfach eine Pauschale erheben, das geht nicht». Ändern will der Kanton seine Praxis nicht, sagt Christian Rathgeb. Seine Begründung: «Der administrative Aufwand wäre viel zu gross».
Geheim bleibt auch, wieviel Geld der Kanton jährlich über diese Mietzinspauschale einnimmt. Dazu schreibt Christian Rathgeb: «Wir geben keine Details aus der Rechnung über einzelne Positionen bekannt».