Im Februar entschied das Bundesgericht: Das Designer Outlet in Landquart muss am Sonntag geschlossen bleiben. Es fehle die Bewilligung des Bundes. Zu Hilfe eilte daraufhin der Kanton. Mit einer temporären Sonderbewilligung ermöglichte er den Sonntagsverkauf, mit dem Ziel, die Arbeitsplätze zu sichern, bis eine neue Lösung vorhanden sei.
Wir haben keine rechtliche Grundlage
«Wir verteten die Auffassung, dass wir rechtens handeln», sagte damals Paul Schwendener, Leiter des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (siehe Beitrag rechts). Unterdessen hat offenbar auch der Kanton die Gesetze angeschaut. Auf Anfrage von Radio SRF gibt Stellvertreter Jörg Guyan zu: «Wir haben keine gesetzliche Grundlage».
Um die Arbeitsplätze zu sichern «haben wir uns aus dem Fenster gelehnt», sagt Guyan. Präziser gesagt, der Kanton hat das Gesetz ignoriert. In der Verordnung zum Arbeitsgesetzes des Bundes steht, dass der Kanton einmalig höchstens eine Dauerbewilligung von drei Monaten aussprechen kann (Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, Art. 40).
Antrag beim SECO wohl chancenlos
Das Outlet hat natürlich die Möglichkeit, beim Bund einen Antrag für Sonntagsarbeit zu stellen. Dies sei eine Option, bisher aber nicht geschehen, schreibt dazu Sprecher Christoph Kinsperger. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) selber winkt ab: «Die Chancen sind sehr minim, das wir ein Gesuch bewilligen», sagt Sprecherin Marie Avet. Ein Bedürfnis für den Sonntagsverkauf wie im Gesetz vorgeschrieben, sei kaum gegeben.
Kanton will auch weiterhin Bundesgesetz ignorieren
Der letzte Strohhalm für den Sonntagsverkauf im Designer Outlet Landquart bleibt nun die Politik. Zurzeit ist ein Vorstoss in Bern hängig, der die Liberalisierung des Sonntagsverkaufs fordert. Falls dies zu lange dauern sollte, will der Kanton Graubünden dem Outlet ein weiteres Mal unter die Arme greifen.
Vergangene Woche kündigte Regierungsrat Hansjörg Trachsel im Parlament an, eine Verlängerung der kantonalen Sonderbewilligung sei denkbar. Die Tessiner Regierung habe schliesslich auch bereits zweimal eine ähnliche Frist beim Einkaufszentrum Foxtown verlängert.
Es stellt sich die Frage, ob dem Designer Outlet weitere Übergangsfristen gewährt werden sollen.
Solche Übergangsfristen verstossen natürlich auch gegen die rechtlichen Grundlagen. Nicht akzeptierbar ist das für Unia-Verteter Thomas Wepf. Die Unia hatte mit ihrer Beschwerde vor Bundesgericht erreicht, dass Sonntagsarbeit im Outlet ohne Bewilligung des Bundes nicht mehr erlaubt ist. Gegenüber Radio SRF sagte er, eine weitere Verlängerung der kantonalen Sonntagsarbeitsbewilligung würde die Gewerkschaft gerichtlich anfechten.