Am Sonntag einkaufen ist im Designer-Outlet in Landquart schon seit längerem möglich. Allerdings ist der Sonntagsverkauf widerrechtlich, dies hat das Bundesgericht festgehalten. Der Kanton Graubünden hat das Urteil allerdings nie durchgesetzt. Es gefährde Arbeitsplätze und der Bundesrat werde sowieso demnächst die Spielregeln für Sonntagsarbeit anpassen.
Dies ist mittlerweile geschehen. Einkaufscenter, die bestimmte Kriterien erfüllen, dürfen am Sonntag öffnen. Die Kriterien sind:
- Die Mehrheit der Geschäfte muss vor allem Luxusartikel anbieten.
- Das Einkaufszentrum muss entweder in einem Tourismusgebiet liegen - oder in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs sein und es darf nicht mehr als 15 Kilometer von der Landesgrenze weg sein.
- Für die Arbeitnehmenden müssen besonders vorteilhafte Arbeitsbedingungen gelten.
- Die Geschäfte müssen ihren Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit ausländischen Kunden machen.
Vor allem der letzte Punkt sei eine Knacknuss gewesen, sagt Paul Schwendener vom kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Eine exakte Statistik dazu liege nicht vor, die Berechnungen dazu seien schwierig gewesen.
In den nächsten Tagen wolle man beim Bund den Antrag stellen, das Outlet in die neue Verordnung aufzunehmen. Darüber entscheiden wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Sind in den Augen des Seco nachweislich alle geforderten Punkte erfüllt, dann sei die Sonntagsarbeit im Outlet-Center künftig erlaubt, sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch.