Vor einem guten halben Jahr war die Welt in der Rheinschlucht noch in Ordnung: Die Bündner Regierung bewilligte einen rund 400 Meter langen Tunnel in der Nähe von Trin und beendete somit einen jahrelangen Streit. Die Umweltschützer lenkten ein und sagten grundsätzlich Ja zur Lösung mit dem Wandertunnel.
Konkrete Auflage
Jetzt aber, nach der konkreten Planauflage in der Gemeinde Trin, machen die Naturschützer mobil: Sie wehren sich gegen die Lösung und bemängeln, dass der Weg, der zum Tunnel führt, so nicht erstellt werden dürfe. Er führe durch geschützte Auen.
Die Naturschützer fordern, dass zuerst ein Besucher-Lenkungskonzept umgesetzt wird. Während zwei Jahren müssten die Wanderer in der Rheinschlucht von Rangern überwacht werden, so würde die Natur besser geschützt. Erst wenn dieses Konzept greife, könne man über das letzte Teilstück des Wanderweges durch die Rheinschlucht verhandeln.
Erst Tunnel, dann Ranger
Ganz anders sieht es die Gemeinde Trin, auf deren Gebiet der Wegabschnitt liegt. Sie muss den Streit nun austragen. Die Gemeinde will, dass zuerst der Weg gebaut wird, erst dann würde das Ranger-Konzept verwirklicht. Der Gemeindepräsident sagt auf Anfrage, dass er nicht bereit sei, weiterhin an ein Lenkungskonzept zu zahlen, solange der Weg nicht fertiggestellt sei.
Beide Seiten beharren auf ihren Forderungen. Jetzt wird die Regierung entscheiden. Die Umweltverbände sind aber entschlossen, den Entscheid bis vor Bundesgericht zu ziehen. Der Wandertunnel in der Rheinschlucht, der muss wohl noch länger warten.