Die Kosten für Jugendliche, die minderjährig und ohne ihre Eltern in die Schweiz kommen,, werden in der ersten Zeit vom Bund getragen. Sobald die jungen Menschen jedoch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sind die Gemeinden in der Pflicht.
Finanzielle Entschädigung
In diesem Zusammenhang haben 60 Grossräte eine Anfrage bei der Regierung eingereicht. Erstunterzeichner und Landammann Tarzisius Caviezel wollte von der Bündner Regierung wissen, ob die Gemeinden für die extra Betreuung dieser jungen Menschen finanziell entschädigt würden. Nein, schreibt die Regierung nun in ihrer Antwort.
Betroffene Gemeinden erhielten bereits eine spezielle Pauschale für ihren Aufwand mit den Flüchtlingen. Weiter werde es in Zukunft auch mehr Geld aus dem Topf des Finanzausgleichs geben. Die Regierung äussert sich auch über die Unterbringung der Minderjährigen. Sie schreibt: «Wie die Unterbringung nach der Anerkennung als Flüchtling erfolgen soll, bleibt zu klären». Die offenen Fragen würden in einem Konzept aufgearbeitet.
Gegenüber dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF sagt Landammann Tarzisius Caviezel, er sei mit der Antwort der Regierung überhaupt nicht einverstanden. «Für uns sind die UMAs mit einem gewaltigen Aufwand verbunden und der Kanton sagt einfach, dies gehe ihn nichts an, wir müssten uns selber darum kümmern.»