Passiert ist der Unfall am 25. Januar 2008. Ein britischer Soldat, laut Medienberichten soeben zurück aus dem Irak, nimmt teil an einem Wettkampf der britischen Armee. Zuerst läuft alles gut. Der 32-jährige rast kopfvoran und bäuchlings auf einem Schlitten den Eiskanal hinunter. Im unteren Teil treibt es den Mann jedoch in einer Kurve nach aussen, er prallt mit dem Bein in einen Holzpfosten – so heftig, dass der Fuss oberhalb des Knöchels abgerissen wird.
Holzpfosten zu nahe am Eiskanal
Wie Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner bestätigt, hat nun das Bündner Kantonsgericht den Streckenverantwortlichen des Cresta Run schuldig gesprochen – wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Verantwortliche habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, sagte der Gerichtspräsident am Telefon gegenüber Radio SRF. Der Holzpfosten – zur Befestigung eines Sonnensegels – sei zu nahe an der Strecke gewesen.
Die genaue Argumentation des Gerichts ist bisher nicht öffentlich. Das schriftliche Urteil will der Gerichtspräsident erst publizieren, wenn der Entscheid rechtskräftig ist.
Kantonsgericht: Schuldspruch aufgrund neuer Fakten
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigt. Nach dem Unfall 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Graubünden den Unfall untersucht und schliesslich die Untersuchung eingestellt. Man könne niemandem einen Vorwurf machen, dieser Sport sei risikoreich. Das Kantonsgericht bestätigte damals den Einstellungsentscheid.
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Die Wende brachte 2011 das Bundesgericht. In diesem Urteil heisst es sinngemäss, die Staatsanwaltschaft Graubünden habe den Unfall ungenügend abgeklärt und Fakten ignoriert. Das Verfahren müsse nochmals aufgenommen werden.
Wieder einige Jahre später - der Soldat lebt unterdessen mit einer Prothese - kam der Unfall vor das Bezirksgericht Maloja. 2014 wurde der Verantwortliche des Cresta Run freigesprochen. Auch dieses Urteil ist auf Anfrage nicht öffentlich.
Nun hat sich das Bündner Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigt. Zum Schuldspruch sei es aufgrund neuer Fakten gekommen, sagt Gerichtspräsident Norbert Brunner.
Erneut ein Fall fürs Bundesgericht
Der Rechtsstreit dürfte weiter gehen. Beim «St Moritz Tobogganing Club», dem privaten Betreiber des Eiskanals, heisst es auf Anfrage, man ziehe den Fall weiter ans Bundesgericht, so Sprecherin Harriet Brabazon.
Sieben Jahre nach dem Unfall wird sich also das Bundesgericht mit der Frage beschäftigen, wer schuld ist, dass der britische Soldat heute seinen rechten Fuss nicht mehr hat und mit einer Prothese leben muss.
Bildlegende oben (Symbolbild): Immer wieder geraten Fahrer aus dem Eiskanal, meistens aber bleibt es bei kleinen Verletzungen. Dieses Bild stammt von einem Training am 7. Januar 2005 und steht nicht im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Unfall.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs